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Die Bundeseinheitliche Arztnummer (BAN) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Ärzte in Deutschland, die von den Ärztekammern vergeben wird. Sie ist neun Stellen lang und bleibt dem Arzt lebenslang zugeordnet, auch bei einem Wechsel der Ärztekammer. Die BAN wird nicht im elektronischen Arztausweis gespeichert oder aufgedruckt, sondern dient der sicheren Verwaltung der Ausweise zwischen den Ärztekammern und Anbietern von Vertrauensdiensten. Wenn Sie Ihre BAN nicht finden können, können Sie sich direkt an Ihre zuständige Ärztekammer oder Kassenärztliche Vereinigung (KV) wenden.
Auf Fortbildungsausweisen: Die BAN ist auf dem Fortbildungsausweis oder auf Barcode-Etiketten zur Anwesenheitsliste bei Fortbildungsveranstaltungen zu finden.
Im Mitglieder-Portal der Ärztekammer: Viele Ärztekammern bieten ein Online-Portal an, in dem Ärzte ihre Informationen wie die BAN einsehen können.
Auf Schreiben der Ärztekammer: Informationen zur BAN können auch auf Schreiben der Ärztekammer, wie z.B. zur Erhebung des Kammerbeitrags, zu finden sein.
Die Bundeseinheitliche Arztnummer (BAN) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Ärzte in Deutschland, die von den Ärztekammern vergeben wird. Sie ist neun Stellen lang und bleibt dem Arzt lebenslang zugeordnet, auch bei einem Wechsel der Ärztekammer. Die BAN wird nicht im elektronischen Arztausweis gespeichert oder aufgedruckt, sondern dient der sicheren Verwaltung der Ausweise zwischen den Ärztekammern und Anbietern von Vertrauensdiensten. Wenn Sie Ihre BAN nicht finden können, können Sie sich direkt an Ihre zuständige Ärztekammer oder Kassenärztliche Vereinigung (KV) wenden.
Auf Fortbildungsausweisen: Die BAN ist auf dem Fortbildungsausweis oder auf Barcode-Etiketten zur Anwesenheitsliste bei Fortbildungsveranstaltungen zu finden.
Im Mitglieder-Portal der Ärztekammer: Viele Ärztekammern bieten ein Online-Portal an, in dem Ärzte ihre Informationen wie die BAN einsehen können.
Auf Schreiben der Ärztekammer: Informationen zur BAN können auch auf Schreiben der Ärztekammer, wie z.B. zur Erhebung des Kammerbeitrags, zu finden sein.
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